Fragen & Antworten

Strom- und Gaspreisbremse - Das Wichtigste auf einem Blick!

Fragen und Antworten: Strompreisbremse

Fragen und Antworten: Gas- und Wärmepreisbremse

Fragen und Antworten: "Sparen was geht" - Erklärvideo zur Energiepreisbremse

Soforthilfe Dezember - Das sollten Sie als Kunde wissen

Fragen und Antworten: Soforthilfe Dezember - Gas

Fragen und Antworten: Soforthilfe Dezember - Wärme

Energiespartipps

Haben Sie Fragen zur Energieversorgung oder Ihrem Anbieterwechsel?

Ich möchte Strom und/oder Gas von Ihnen beziehen, was muss ich jetzt tun?

Wir freuen uns, dass Sie sich für uns als Stromanbieter oder Gasanbieter interessieren. Melden Sie sich einfach telefonisch, persönlich oder schriftlich bei unserem Kundenservice, mit Angabe der Abnahmestelle (Adresse), der Zählernummer und dem gewünschten Lieferbeginn. Alle Angaben, die wir benötigen, befinden sich auf der letzten Rechnung Ihres bisherigen Versorgers. Wir helfen Ihnen gerne bei der Tarifauswahl, erstellen Ihnen einen Preisvergleich mit Ihrem bisherigen Anbieter und lassen Ihnen das passendes Auftragsformular zukommen. Natürlich können Sie einen Vertrag auch schnell und einfach online abschließen. Nutzen Sie hierfür einfach unser Kundenportal. Gerne erledigen wir für Sie alle Formalitäten für den Wechsel und kündigen auch bei Ihrem bisherigen Versorger. Dank unseres 100 %-Rundum-Sorglos-Paketes brauchen Sie sich um keine Wechselformalitäten zu kümmern und Ihre Versorgung ist jederzeit nahtlos gesichert.

Ich habe einen Vertrag bei Ihnen abgeschlossen. Wann erfolgt der Wechsel von meinem bisherigen Stromanbieters oder Gasanbieters?

Der Lieferbeginn hängt von der Kündigungsfrist ihres bisherigen Vertrages ab. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit können wir Sie mit Strom und/oder Erdgas beliefern. Ist keine Vertragslaufzeit vereinbart, können wir Sie frühestens zum 1. jeden Monats (10 Werktage im Voraus) mit Strom und/oder Erdgas beliefern. Informationen zu Ihrer Vertragslaufzeit finden Sie in Ihrer letzten Rechnung.

Kann ich meinen Abschlag ändern?

Sie können Ihren Abschlag jederzeit ändern, hierbei sollten Sie Ihren Verbrauch und den aktuellen Arbeitspreis berücksichtigen um hohe Restforderungen oder größere Guthaben in der Jahresabrechnung zu vermeiden. Die Abschlagsänderung können Sie über unserem Kundenservice oder in unserem BeSte-Kundenportal vornehmen.

Unser Tipp:
Notieren Sie regelmäßig Ihren Zählerstand, so können Sie Ihren Verbrauch bestmöglich einschätzen und einen passenden Abschlag ermitteln.

Wo finde ich die richtige Zählernummer und den Zählerstand?

Die Zählernummer finden Sie auf Ihrem Strom- und/oder Gaszähler oder auf Ihrer letzten Rechnung.

Auf den Zählern sind je nach Energieart unterschiedliche Nummern angegeben. Woran Sie die richtige Nummer erkennen, zeigen wir Ihnen anhand einiger Beispiele in dem Dokument Kurzanleitung Zaehlerstandsablesung. Auf dem Zähler können Sie auch den aktuellen Zählerstand ablesen.

Alternativ finden Sie die Zählernummer(n) auch in Ihrer letzten Rechnung.

Rechnungserklärung

Im Januar erhalten Sie von uns die Jahresverbrauchsabrechnung. Haben Sie Fragen zu Ihrer Strom- oder Gasrechnung? Unsere Rechnungserklärungen helfen Ihnen weiter.

Rechnungserklärung Strom JVA 2023

Rechnungserklärung Gas JVA 2023

 

Begriffserklärungen

Was heißt eigentlich Netzbetreiber, wofür stehen HT und NT und was ist die Konzessionsabgabe? Hier möchten wir Ihnen einige Begriffe aus der Energieversorgung erklären.

A, B, C

Abnahmestelle

Eine Abnahmestelle bezeichnet die Stelle, an der Energie vom Netz des Netzbetreibers zu Ihnen als Kunde übergeht. Wenn Sie in den Vertragsunterlagen nach der Abnahmestelle gefragt werden, ist die Adresse gemeint, an der sich der Stromzähler befindet, für den Sie den Vertrag abschließen.

Abschlag

Ein Abschlag ist eine regelmäßige Zahlung, die monatlich an den Stromanbieter oder Gasanbieter geleistet wird um die gesamten Energiekosten gleichmäßig über das Jahr zu verteilen. Die Höhe des Abschlags berechnet sich auf Grundlage des Vorjahresverbrauchs bzw. des Durchschnittsverbrauchs und wird von Februar bis Dezember, also in elf Abschlägen, an die BeSte Stadtwerke gezahlt. Im Rahmen der Jahresverbrauchsabrechnung im Januar erfolgt die Verrechnung des tatsächlichen Verbrauchs mit den gezahlten Abschlägen. Selbstverständlich können Sie die Höhe Ihrer zu zahlenden Abschläge jederzeit über den Kundenservice oder das Kunden-Portal ändern.

Arbeitspreis

Der Arbeitspreis gibt den Preis für eine verbrauchte Kilowattstunde (kWh) Energie an und wird in ct/kWh angegeben.

 

BHKW

Ein Blockheizkraftwerk (BHKW) ist ein kompaktes kleines Kraftwerk, welches gleichzeitig zur Wärme- und Stromversorgung eines Gebäudes beiträgt und am Ort des Wärmeverbrauchs betrieben wird. BHKWs können bei der Umsetzung der Primärenergie Gesamtwirkungsgrade von über 90 % erreichen. Sie nutzten dafür das Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung.

Blindarbeit

Blindarbeit ist der Anteil elektrischer Energie, der nicht in Nutzarbeit umgewandelt wird, sondern beim Aufbau elektromagnetischer und elekrischrer Felder verbraucht wird. Die Blindarbeit wird in kvarh angegeben. Überschreitet die Blindarbeit eine bestimmte Grenze, kann sie zusätzlich in Rechnung gestellt werden.

Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, wie sie mit vollem Namen heißt, hat die Aufrechterhaltung und Förderung des Wettbewerbs in den so genannten Netzmärkten zur Aufgabe. Für die Bereiche Elektrizität und Gas ist die Hauptaufgabe die Netznutzungsentgelte, die von den Netzbetreibern erhoben werden, zu kontrollieren und zu genehmigen. Weiterhin sorgen sie für einen diskriminierungsfreien Zugang zu den Versorgungsnetzen für Strom- und Gasanbieter.

CO2-Emission

CO2-Emissionen sind Kohlenstoff, der durch verschiedene Prozesse in die Atmosphäre gelangen und sich durch den Treibhauseffekt schädlich das Klima auswirken. Daher ist es das Ziel den CO2-Ausstoß zu reduzieren. Ein wichtiger Beitrag liegt hierbei auch bei der Energieerzeugung. Die BeSte Stadtwerke GmbH bietet daher 100 % Ökostrom und TÜV-zertifiziertes Ökogas an.

CO2-Preis

Unternehmen, die Brennstoffe wie Heizöl oder Erdgas in den Verkehr bringen, werden ab dem 01.01.2021 gesetzlich verpflichtet, für den CO2-Anteil ihrer Brennstoffmengen Emissionszertifikate zu erwerben. Aufgrund dieser neuen gesetzlichen Auflagen muss nun in der Kalkulation der Erdgaspreise der neue Preisbestandteil („CO2-Preis“) berücksichtigt werden.

 

D, E, F

Doppeltarifzähler

Dieser Tarifzähler ermöglicht die Messung von zwei Tarifen, wobei zeitabhängig zwischen dem Hochtarif (HT) und dem Niedertarif (NT) umgeschaltet wird. Die geltenden Zeiträume erfahren auf der Internetseite Ihres Netzbetreibers.

EEG-Umlage

Die EEG-Umlage ist eine staatlich erhobene Umlage zur Förderung von Erneuerbaren-Energien, die zum Beispiel durch Wasser, Wind und Sonne erzeugt werden. Diese Umlage ist im Erneuerbaren-Energie-Gesetz geregelt. Sie ist Bestandteil des Strompreises.

Einspeisevergütung

Vergütung an einen Stromproduzenten, der Energie in das Stromnetz einspeist. Die Höhe der Einspeisevergütung variiert nach der Art der Stromerzeugung und ist unter anderem im Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) geregelt.

Eintarifzähler

Der Eintarifzähler erfasst den gesamten Stromverbrauch, wenn nicht zeitlich zwischen Tarifen (Hoch-/Niedertarif) unterschieden wird.

Energiesteuer

Die Energiesteuer wird auf Energiearten aus fossiler Herkunft, zum Beispiel Erdgas, erhoben. Sie ist in den Arbeitspreisen der Erdgasprodukte enthalten.

G, H, I

Grundpreis

Der Grundpreis ist ein jährlich anfallender Betrag, der unabhängig vom Verbrauch berechnet wird. Mit ihm werden fixe Kosten, zum Beispiel die Abrechnungserstellung, die allgemeine Verwaltung oder die Ablesung der Zähler, gedeckt.

Grundversorgung / Grundversorger

Grundversorger ist nach dem Energiewirtschaftsgesetz, dasjenige Energieversorgungsunternehmen, welches die Mehrzahl an Haushaltskunden in einem Netzgebiet versorgt. Die Grundversorgung stellt die Energieversorgung von Haushaltskunden sicher. Der Grundversorger ist verpflichtet Haushaltskunden, die in die Grundversorgung fallen, zu allgemeinen Bedingungen und Preisen mit Strom und Gas zu versorgen. Das Versorgungsverhältnis kann durch den Kunden mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Weitere Informationen, z.B. zu den Grundversorgungsgebieten der BeSte Stadtwerke, finden Sie auf den den Produktseiten zur Strom und Gas

J, K, L

Jahresverbrauchsabrechnung

Die Jahresverbrauchsabrechnung wird am Ende eines Abrechnungsjahres erstellt. Auf Basis der Jahresablesung wir der Energieverbrauch und der Rechnungsbetrag für das Jahr ermittelt. Dieser wird dann mit den gezahlten Abschlägen gegenüber gestellt, so dass sich hieraus eine Nachzahlung oder ein Guthaben ergibt. Die Höhe der Abschläge für das Folgejahr, werden Ihnen mit der Jahresverbrauchsabrechnung mittgeteilt und ergeben sich aus ihrem Verbrauch im Abrechnungsjahr und den gültigen Preisen.
Weiterhein erhalten Sie mit der Jahresrechnung Informationen über ihren Energieverbrauch und den in den Energiepreisen enthaltenen Kosten.

Kilowattstunde (kWh)

Eine Kilowattstunde (kWh) ist eine Maßeinheit zur Berechnung des Stromverbrauches und die Grundlage für die Berechnung der Energiekosten, die in Cent pro kWh (ct/kWh) abgerechnet werden.

Konzessionsabgabe

Netzbetreiber entrichten ein Entgelt an Kommunen, wenn sie in diesen Versorgungsleitungen verlegen und betreiben. Sie umfasst auch die Nutzung öffentlicher Wege für die unmittelbare Versorgung von Letztverbrauchern im Gemeindegebiet mit Strom, Gas und Wasser.

Der Netzbetreiber stellt die Konzessionsabgabe dem Energielieferanten in Rechnung, so dass sie Bestandteil des Energiepreises ist. Die Höhe der Konzessionsabgabe ist von der Einwohnerzahl der Kommune abhängig.

KWK-Umlage

Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen) erzeugen Strom und Wärme, für die die Betreiber einen staatlichen Zuschuss erhalten. Diese wird über die KWK-Umlage entsprechend dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz finanziert, welche wiederum auf die Verbraucher umgelegt wird und im Arbeitspreis enthalten ist.

Lastgang/Lastprofil

Der Lastgang ist eine Kurve, die den Stromverbrauch/Leistungsbedarf eines Kunden oder einer Kundengruppe im zeitlichen Verlauf aufzeigt. Er ist die Grundlage für die Erstellung von Lastprofilen. Für Kundengruppen mit einem geringeren Verbrauch werden Standardlastprofile verwendet. Bei hohen Verbräuchen, zum Beispiel in Industriebetrieben, werden die tatsächlichen Lastverläufe im Viertelstundentakt gemessen und auf deren Basis das Lastprofil ermittelt.

M, N, O

Marktlokation (Lieferstelle)

Ort an dem die Energielieferung erbracht wird. Sie wird mit einer Indentikfationsnummer (MaLo-ID) eindeutig zugeordnet.

Messdienstleistung

Die Messdienstleistung umfasst die Ermittlung des Energieverbrauchs und die Verwaltung der Zählerdaten. Hierfür anfallende Kosten werden vom Messstellenbetreiber in Rechnung gestellt.

Messstellenbetrieb

Der Messstellenbetreiber baut Zähler ein und aus und betreibt und wartet sie. Die hierfür anfallenden Kosten werden in Rechnung gestellt. Häufig ist der Netzbetreiber auch der Messstellenbetreiber.

Netzbetreiber

Der Netzbetreiber sorgt für einen reibungslosen Betrieb der eigenen Versorgungsnetze sowie den Übergang zu anderen Netzen. Formell sind der Vertrieb und der Netzbetrieb eines Energieversorgers voneinander getrennt.Der Netzbetreiber muss seine Energieversorgungsnetze anderen Energielieferanten diskriminierungsfrei für die Netznutzung zur Verfügung stellen. Der Netzbetreiber wird mit der Netzbetreibernummer eindeutig indentifiziert.

Netzentgelte

Für die Nutzung der Netze durch Energieversorger, die Messung und die Abrechnung werden Netzentgelte erhoben. Diese sind Bestandteil des Strompreises und von der Bundesnetzagentur oder den Landesregulierungsbehörden der Wirtschaftsministerien der Länder zu genehmigen. Sie müssen angemessen, diskriminierungsfrei und transparent sein.

Offshore-Haftungsumlage

Die Offshore-Umlage nach §17 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) ist im Jahr 2013 zur Deckung von Schadensersatzkosten eingeführt worden, die durch den verspäteten Anschluss von Offshore-Windparks an das Übertragungsnetz an Land oder durch langdauernde Netzunterbrechungen entstehen können. Die Höhe wird jährlich festgelegt und ist Teil des Strompreises.

P, Q, R

Primärenergie

Energie, die mit natürlich vorkommenden Energieformen oder Energiequellen zur Verfügung steht, z.B. Kohle, Gas, Sonne oder Wind.

S, T, U

Stromsteuer

Die Stromsteuer ist eine Verbrauchssteuer. Sie wird als Teil des Strompreises auf den Arbeitspreis aufgeschlagen.

Stromkennzeichnung / Energiemix

Stromanbieter sind verpflichtet, die Zusammensetzung der Stromlieferung (Primärenergiequellen), den radioaktiven Abfall pro kWh und die anfallenden CO2-Emissionen zu veröffentlichen. Dieser wird unter anderem auf der Jahresverbrauchabrechnung und den Belieferungsanträgen veröffentlicht. Den aktuellen Energiemix der BeSte Stadtwerke GmbH finden sie hier.

StromNEV-Umlage

Die Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) regelt die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen. Sie regelt die Netznutzungsentgelte für die Durchleitung von Strom durch die Netze der Stromnetzbetreiber zu den Verbrauchern.
Die StromNEV-Umlage wird seit dem 01.01.2012 von Letztverbrauchern, also den Kundinnen und Kunden, erhoben.

V, W, X, Y, Z

Zähler

Ein Gerät, das Ihren Strom-, Erdgas- oder Wasserverbrauch misst. Es gibt verschiedene Zählerarten, die sich gewöhnlich in einem Zählerschrank im Keller oder Treppenhaus befinden. Bei einem Lieferantenwechsel benötigen Sie keinen neuen Zähler. Teilen Sie einfach Ihrem neuen Lieferanten die richtige Zählernummer mit.