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Fragen & Antworten

In unserem FAQ-Bereich finden Sie Dokumente mit den wichtigsten Informationen und Antworten zu verschiedenen Themen rund um Strom, Gas und unsere Services. Egal, ob es um Vertragsdetails, Preise oder technische Fragen geht – hier werden Sie fündig.

Sollten dennoch Fragen offen bleiben, stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns direkt, wir helfen Ihnen weiter!

Haben Sie Fragen zur Energieversorgung 
oder Ihrem Anbieterwechsel?

Ich möchte Strom und/oder Gas von Ihnen beziehen, was muss ich jetzt tun?
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Wir freuen uns, dass Sie sich für uns als Stromanbieter oder Gasanbieter interessieren. Melden Sie sich einfach telefonisch, persönlich oder schriftlich bei unserem Kundenservice, mit Angabe der Abnahmestelle (Adresse), der Zählernummer, dem aktuellen Zählerstand und dem gewünschten Lieferbeginn. Alle Angaben, die wir benötigen, befinden sich auf der letzten Rechnung Ihres bisherigen Versorgers. Wir helfen Ihnen gerne bei der Tarifauswahl und lassen Ihnen das passendes Angebot zukommen.

Natürlich können Sie einen Vertrag auch schnell und einfach online abschließen. Nutzen Sie hierfür einfach unser Online-Portal. Gerne erledigen wir für Sie alle Formalitäten für den Wechsel und kündigen auch bei Ihrem bisherigen Versorger. Dank unseres 100 %-Rundum-Sorglos-Paketes brauchen Sie sich um keine Wechselformalitäten zu kümmern und Ihre Versorgung ist jederzeit nahtlos gesichert.

Der Start der Belieferung richtet sich nach der Kündigungsfrist Ihres aktuellen Vertrags. Sobald Ihre Vertragslaufzeit endet, können wir Sie mit Strom und/oder Erdgas versorgen. Falls keine feste Laufzeit vereinbart ist, beginnt die Belieferung frühestens am 1. eines Monats, wobei wir eine Vorlaufzeit von 10 Werktagen benötigen. Details zu Ihrer Vertragslaufzeit finden Sie auf Ihrer letzten Rechnung.

Sie können Ihren Abschlag jederzeit ändern, hierbei sollten Sie Ihren Verbrauch und den aktuellen Arbeitspreis berücksichtigen, um hohe Restforderungen oder größere Guthaben in der Jahresverbrauchsabrechnung zu vermeiden. Die Abschlagsänderung können Sie über unseren Kundenservice oder in unserem Online-Portal vornehmen.

Unser Tipp:
Notieren Sie regelmäßig Ihren Zählerstand, so können Sie Ihren Verbrauch bestmöglich einschätzen und einen passenden Abschlag ermitteln.

Die Zählernummer finden Sie auf Ihrem Strom- und/oder Gaszähler oder auf Ihrer letzten Rechnung.

Auf den Zählern sind je nach Energieart unterschiedliche Nummern angegeben. Woran Sie die richtige Nummer erkennen, zeigen wir Ihnen anhand einiger Beispiele in dem Dokument Kurzanleitung Zaehlerstandsablesung. Auf dem Zähler können Sie auch den aktuellen Zählerstand ablesen.

Rechnungserklärung

Im Januar erhalten Sie von uns die Jahresverbrauchsabrechnung. Haben Sie Fragen zu Ihrer Strom- oder Gasrechnung? Unsere Rechnungserklärungen helfen Ihnen weiter.

Begriffserklärungen

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Abnahmestelle
Die Abnahmestelle ist der Ort, an dem die Energie vom Netz des Anbieters zu Ihnen als Kunde übergeht. Wenn in den Vertragsunterlagen nach der Abnahmestelle gefragt wird, ist die Adresse gemeint, an der sich Ihr Stromzähler befindet, für den Sie den Vertrag abschließen möchten.

Abschlag
Ein Abschlag ist eine monatliche Zahlung, die Sie an Ihren Strom- oder Gasanbieter leisten, um Ihre Energiekosten gleichmäßig über das Jahr zu verteilen. Die Höhe des Abschlags wird basierend auf Ihrem Verbrauch und des Preises berechnet und von Februar bis Dezember, also in elf Zahlungen, an die BeSte Stadtwerke gezahlt. Im Januar gibt es dann die Jahresabrechnung, bei der Ihr tatsächlicher Verbrauch mit den bereits geleisteten Abschlägen verrechnet wird. Selbstverständlich können Sie jederzeit die Höhe Ihrer Abschläge über den Kundenservice oder das Online-Portal ändern.

Arbeitspreis
Der Arbeitspreis gibt den Preis für eine verbrauchte Kilowattstunde (kWh) Energie an und wird in ct/kWh angegeben.

BHKW
Ein Blockheizkraftwerk (BHKW) ist ein kompaktes kleines Kraftwerk, welches gleichzeitig zur Wärme- und Stromversorgung eines Gebäudes beiträgt und am Ort des Wärmeverbrauchs betrieben wird. BHKWs können bei der Umsetzung der Primärenergie Gesamtwirkungsgrade von über 90 % erreichen. Sie nutzten dafür das Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung.

Blindarbeit
Blindarbeit ist der Anteil elektrischer Energie, der nicht in Nutzarbeit umgewandelt wird, sondern beim Aufbau elektromagnetischer und elekrischrer Felder verbraucht wird. Die Blindarbeit wird in kvarh angegeben. Überschreitet die Blindarbeit eine bestimmte Grenze, kann sie zusätzlich in Rechnung gestellt werden.

Bundesnetzagentur
Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen wie sie vollständig heißt, kümmert sich darum, den Wettbewerb in den Netzmärkten aufrechtzuerhalten und zu fördern. Im Bereich Strom und Gas liegt ihr Fokus darauf, die Netznutzungsentgelte der Netzbetreiber zu überwachen und zu genehmigen. Außerdem stellt sie sicher, dass Strom- und Gasanbieter diskriminierungsfreien Zugang zu den Versorgungsnetzen haben.

CO2-Emission
CO2-Emissionen gelangen durch diverse Prozesse in die Atmosphäre und tragen durch den Treibhauseffekt negativ zum Klimawandel bei. Deshalb ist es wichtig, den CO2-Ausstoß zu verringern. Ein bedeutender Bereich hierfür ist die Energieerzeugung. Die BeSte Stadtwerke GmbH setzt daher auf 100 % Ökostrom und TÜV-zertifiziertes Ökogas und fördert mit ihrem Nachhaltigkeitsfond Projekte zur Reduzierung von CO2-Emissionen.

CO2-Preis
Seit dem 1. Januar 2021 sind Unternehmen, die Brennstoffe wie Heizöl oder Erdgas vertreiben, gesetzlich dazu verpflichtet, Emissionszertifikate für den CO2-Anteil ihrer Brennstoffe zu erwerben. Aufgrund dieser neuen gesetzlichen Auflagen muss nun in der Kalkulation der Erdgaspreise der neue Preisbestandteil „CO2-Preis“ berücksichtigt werden.

Doppeltarifzähler
Dieser Tarifzähler ermöglicht die Messung von zwei Tarifen, wobei zeitabhängig zwischen dem Hochtarif (HT) und dem Niedertarif (NT) umgeschaltet wird. Die geltenden Zeiträume erfahren Sie auf der Internetseite Ihres Netzbetreibers.

Dynamischer Tarif
Ein dynamischer Tarif kombiniert verschiedene Strompreisstufen, die je nach Zeit oder Nachfrage variieren, in einem einzigen Tarifmodell. Seit dem 01. Januar 2025 ist es verpflichtend, einen solchen Tarif anzubieten.

EEG-Umlage
Die EEG-Umlage, die durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt ist, dient der staatlichen Förderung erneuerbarer Energien wie Wasser-, Wind- und Solarenergie. Sie wird als Teil des Strompreises erhoben. Hinweis: Ab 2023 wurde die EEG-Umlage auf 0 ct/kWh gesetzt, um Verbraucher zu entlasten und die Energiewende zu unterstützen.

Einspeisevergütung
Vergütung an einen Stromproduzenten, der Energie in das Stromnetz einspeist. Die Höhe der Einspeisevergütung variiert nach der Art der Stromerzeugung und ist unter anderem im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt.

Eintarifzähler
Der Eintarifzähler erfasst den gesamten Stromverbrauch, wenn nicht zeitlich zwischen Tarifen (Hoch-/Niedertarif) unterschieden wird.

Energiesteuer
Die Energiesteuer wird auf Energiearten aus fossiler Herkunft, zum Beispiel Erdgas, erhoben. Sie ist in den Arbeitspreisen der Erdgasprodukte enthalten.

 

Grundpreis
Der Grundpreis ist ein jährlich anfallender Betrag, der unabhängig vom Verbrauch berechnet wird. Mit ihm werden fixe Kosten, zum Beispiel die Abrechnungserstellung und die allgemeine Verwaltung gedeckt.

Grundversorgung / Grundversorger
Der Grundversorger ist gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz das Energieunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem bestimmten Netzgebiet beliefert. Die Grundversorgung garantiert die Energieversorgung für Haushaltskunden. Der Grundversorger muss diese Kunden zu festgelegten Bedingungen und Preisen mit Strom und Gas versorgen. Weitere Informationen finden Sie auf den Produktseiten für Strom und Gas.

Intelligentes Messystem
Das Intelligente Messsystem (kurz iMS) ist ein Strom-, Gas- oder Wasserzähler, welcher den Energieverbrauch digital überträgt. Dies ermöglicht eine detaillierte Analyse des Energieverbrauchs in Echtzeit und bietet sowohl dem Nutzer als auch dem Energieversorger Einblicke zur Optimierung und Überwachung des Energieverbrauchs. Dabei ist zu beachten, dass der Begriff „moderner Zähler“ mittlerweile als veraltet gilt, da intelligente Messsysteme weit über die Funktionalitäten eines herkömmlichen Zählers hinausgehen und umfassendere Möglichkeiten der Datenerfassung und -nutzung bieten.

Jahresverbrauchsabrechnung
Am Ende des Abrechnungsjahres erhalten Sie Ihre Jahresverbrauchsabrechnung. Diese basiert auf der Jahresablesung und zeigt sowohl Ihren Energieverbrauch als auch den Rechnungsbetrag für das Jahr. Wir vergleichen diesen Betrag mit den bereits gezahlten Abschlägen, sodass sich entweder eine Nachzahlung oder ein Guthaben ergibt. Die neuen Abschläge für das kommende Jahr, die sich aus Ihrem Verbrauch und den aktuellen Preisen ergeben, teilen wir Ihnen ebenfalls in der Jahresverbrauchsabrechnung mit. Bitte beachten Sie, dass die detaillierte Aufschlüsselung inklusive Steuern auf Seite 3 Ihrer Rechnung zu finden ist. Zusätzlich erhalten Sie Informationen über Ihren Energieverbrauch und die in den Energiepreisen enthaltenen Kosten.

Kilowattstunde (kWh)
Eine Kilowattstunde (kWh) ist eine Maßeinheit zur Berechnung des Stromverbrauches und die Grundlage für die Berechnung der Energiekosten, die in Cent pro kWh (ct/kWh) abgerechnet werden.

Konzessionsabgabe
Netzbetreiber entrichten ein Entgelt an Kommunen, wenn sie in diesen Versorgungsleitungen verlegen und betreiben. Sie umfasst auch die Nutzung öffentlicher Wege für die unmittelbare Versorgung von Letztverbrauchern im Gemeindegebiet mit Strom, Gas und Wasser.

Der Netzbetreiber stellt die Konzessionsabgabe dem Energielieferanten in Rechnung, so dass sie Bestandteil des Energiepreises ist. Die Höhe der Konzessionsabgabe ist von der Einwohnerzahl der Kommune abhängig.

KWK-Umlage
Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen) produzieren sowohl Strom als auch Wärme. Betreiber solcher Anlagen bekommen dafür finanzielle Unterstützung vom Staat. Die Finanzierung dieser Förderung erfolgt über die KWK-Umlage, die gemäß dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz geregelt ist. Diese Umlage wird an die Verbraucher weitergegeben und ist im Arbeitspreis inbegriffen.

Lastgang/Lastprofil
Der Lastgang ist eine grafische Darstellung, die zeigt, wie sich der Stromverbrauch oder Leistungsbedarf eines Kunden oder einer Kundengruppe im Laufe der Zeit verändert. Er bildet die Basis für die Entwicklung von Lastprofilen. Für Kundengruppen mit niedrigem Verbrauch kommen Standardlastprofile zum Einsatz. Bei höheren Verbrauchswerten, wie sie beispielsweise in Industriebetrieben vorkommen, wird der tatsächliche Lastverlauf im Viertelstundentakt erfasst, um darauf basierend das spezifische Lastprofil zu erstellen.

Marktlokation (Lieferstelle)
Ort an dem die Energielieferung erbracht wird. Sie wird mit einer Indentikfationsnummer (MaLo-ID) eindeutig zugeordnet.

Messdienstleistung
Die Messdienstleistung umfasst die Ermittlung des Energieverbrauchs und die Verwaltung der Zählerdaten. Hierfür anfallende Kosten werden vom Messstellenbetreiber in Rechnung gestellt.

Messstellenbetrieb
Der Messstellenbetreiber installiert, betreibt und wartet die Zähler. Die dabei entstehenden Kosten werden dem Kunden berechnet. Häufig übernimmt der Netzbetreiber auch die Rolle des Messstellenbetreibers.

 

Netzbetreiber
Der Netzbetreiber sorgt für einen reibungslosen Betrieb der eigenen Versorgungsnetze sowie den Übergang zu anderen Netzen. Formell sind der Vertrieb und der Netzbetrieb eines Energieversorgers voneinander getrennt. Der Netzbetreiber muss seine Energieversorgungsnetze anderen Energielieferanten diskriminierungsfrei für die Netznutzung zur Verfügung stellen. Der Netzbetreiber wird mit der Netzbetreibernummer eindeutig identifiziert.

Netzentgelte
Für die Nutzung der Netze durch Energieversorger, die Messung und die Abrechnung werden vom Netzbetreiber Netzentgelte erhoben. Sie müssen angemessen, diskriminierungsfrei und transparent sein.

Offshore-Haftungsumlage
Die Offshore-Umlage nach §17 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) ist im Jahr 2013 zur Deckung von Schadensersatzkosten eingeführt worden, die durch den verspäteten Anschluss von Offshore-Windparks an das Übertragungsnetz an Land oder durch langdauernde Netzunterbrechungen entstehen können. Die Höhe wird jährlich festgelegt und ist Teil des Strompreises.

Primärenergie
Energie, die mit natürlich vorkommenden Energieformen oder Energiequellen zur Verfügung steht, z.B. Kohle, Gas, Sonne oder Wind.

Stromsteuer
Die Stromsteuer ist eine Verbrauchssteuer. Sie wird als Teil des Strompreises auf den Arbeitspreis aufgeschlagen.

Stromkennzeichnung / Energiemix
Stromanbieter sind verpflichtet, die Zusammensetzung der Stromlieferung (Primärenergiequellen), den radioaktiven Abfall pro kWh und die anfallenden CO2-Emissionen zu veröffentlichen. Den aktuellen Energiemix der BeSte Stadtwerke GmbH finden sie hier.

StromNEV-Umlage
Die Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) regelt die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen. Sie regelt die Netznutzungsentgelte für die Durchleitung von Strom durch die Netze der Stromnetzbetreiber zu den Verbrauchern.
Die StromNEV-Umlage wird seit dem 01.01.2012 von Letztverbrauchern, also den Kundinnen und Kunden, erhoben.

Zähler
Der Zähler misst Ihren Strom-, Erdgas- oder Wasserverbrauch. Es gibt verschiedene Zählerarten, die sich gewöhnlich in einem Zählerschrank im Keller oder Treppenhaus befinden. Bei einem Lieferantenwechsel benötigen Sie keinen neuen Zähler. Teilen Sie einfach Ihrem neuen Lieferanten die richtige Zählernummer mit.

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