BeSte Stadtwerke machen keine Haustürgeschäfte

Aktuell erreichen die BeSte Stadtwerke vermehrt Informationen über viele Fälle von Telefonwerbung im Vertriebsgebiet der BeSte Stadtwerke. Die Anrufenden melden sich als ‚BeSte Stadtwerke‘ am Telefon und verweisen auf Preissteigerungen um die Betroffenen zu Auskünften und Handlungen am Telefon zu drängen.

Die BeSte Stadtwerke GmbH, weist darauf hin, dass es sich hierbei nicht um Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen oder Partner der BeSte handelt. „Es werden generell keine Aufträge für die Energielieferung an der Haustür oder am Telefon beworben oder verkauft. Ebenso arbeiten wir nicht mit einem anderen Energievertrieb zusammen“, erläutert Vertriebsleiter Dietmar Hillebrand und gibt folgende wichtige Hinweise: „Uns als Lieferant liegen alle vertragsrelevanten Daten der Kundinnen und Kunden vor. Die Zählernummer oder Ähnliches müssten wir daher nicht über diese Wege abfragen. Sollten wir unere Kundinnen und Kunden bezüglich Rückfragen zu ihren Verträgen an rufen wir immer aus dem Kreis Höxter, also mit einer lokalen Vorwahl an.“

Haustürgeschäfte. Mögliche Türöffner sind hierbei, dass angeblich die Strom- und Gasverträge geprüft werden müssten oder Informationen vom Strom- oder Gaszähler benötigt würden. Weiterhin geben sich die Personen als Mitarbeiter der ‚Stadtwerke‘ aus oder berufen sich auf eine angebliche Partnerschaft mit den hiesigen Stadtwerken. Im weiteren Gesprächsverlauf werden häufig weitere Daten (z.B. Zählerstände, Zählernummer oder persönliche Daten) abgefragt und zudem eine Unterschrift eingefordert. Durch dieses Vorgehen bei Haustürgeschäften werden in Wirklichkeit häufig langfristige Stromlieferungsverträge unterschrieben ohne sich dessen bewusst zu sein.

Der lokale Energieversorger ruft daher zu Aufmerksamkeit und Vorsicht auf. Bei Unsicherheiten wird der Griff zum Telefon empfohlen, ein kurzer Anruf bei den BeSte Stadtwerken genügt um Sicherheit zu schaffen.

Sollten Sie dennoch Daten weitergeben haben oder ein Dokument unterschrieben haben, gibt der Vertriebsleiter folgende Tipps: „Sollte ein Vertrag zustande gekommen sein, haben Sie ein Widerrufsrecht, von dem Sie dringend Gebrauch machen sollten. Achten Sie darauf, ob Sie Post (ggf. auch per E-Mail) von einen Strom- oder Gasanbieter bekommen.“

Die Verbraucherzentrale NRW hat außerdem einige Tipps zum Verhalten am Telefon und im Nachgang zusammengestellt: Informationen der Verbraucherzentrale NRW zur Abzocke am Telefon

Sollten Sie Anrufe mit unerlaubter Telefonwerbung erhalten, können Sie diese bei der Bundesnetzagentur melden. Nutzen Sie hierfür das entsprechende Beschwerdeformblatt Telefonwerbung indem Sie dieses ausfüllen und an die Bundesnetzagentur schicken.

Bei Rückfragen steht auch der Kundenservice der BeSte Stadtwerke gerne zur Verfügung.

Anpassung der Strom- und Gaspreise – Was können Sie tun?

Haben Sie Post von Ihrem Energieversorger erhalten, in der eine Änderung der Ihnen eine Anpassung der Preise zum angekündigt wird? Was können Sie nun tun?

Preise vergleichen – Was ist bei der Energieversorgung wichtig?
Eine Preisanpassung ist immer eine gute Gelegenheit Ihre Strom- und Gaspreise zu prüfen und zu vergleichen. Hierfür sollten Sie Ihren Strom- und/oder Gasverbrauch ermitteln und dann verschiedene Alternativen und Angebote vergleichen. Diese finden Sie im Internet direkt auf den Internetseiten der verschiedenen Anbieter oder in einschlägigen Verbrauchsportalen. Aber Vorsicht – vielfach arbeiten die Portale nur mit ausgesuchten Anbietern zusammen. Ein Blick auf die Anbieter in der Region kann sehr hilfreich sein. Kommen Sie gerne mit ihrer letzten Energierechnung in unseren Kundenservice oder rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne und erstellen Ihnen ein attraktives und unverbindliches Angebot.
Neben den Konditionen, sollten Sie vor dem Abschluss eines neuen Vertrages noch einige weitere Aspekte berücksichtigen. Wie sieht es zum Beispiel mit dem Service und der Erreichbarkeit vor Ort, Flexibilität bei der Abschlagsfestlegung oder auch dem Engagement in der Region aus? Auch diese Faktoren sollten Sie bei der Entscheidung zu einem neuen Anbieter berücksichtigen.

Sonderkündigungsrecht bei Preisanpassungen
Wenn der Lieferant Ihnen eine Preisanpassung schickt, steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu dem Datum zu, an dem die Preisanpassung wirksam wird. Stimmen Sie mit Ihrem neuen Lieferanten ab, wer die Kündigung des bestehenden Stromliefervertrages übernimmt. In unserem Kundenservice bieten wir Ihnen das Rundum-sorglos-Paket indem wir alle Formalitäten beim Wechsel für Sie übernehmen.

Informationen zur Jahresverbrauchsabrechnung 2019

In den kommenden Tagen erhalten Sie Ihre Jahresverbrauchsabrechnung der BeSte Stadtwerke GmbH. Hier finden Sie wichtige Informationen rund um Ihrer Rechnung.

Erklärungen zu den Rechnungen:
In den folgenden Dokumenten sind die wesentlichen Bestandteile und Inhalte Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung erklärt.

Rechnungserklärung Strom JVA 2019

Rechnungserklärung Gas JVA 2018


Erweiterte Erreichbarkeit des Kundenservice:

Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne an den Kundenservice wenden. Da in den ersten Tagen nach dem Rechnungsversand erfahrungsgemäß sehr viele Kundinnen und Kunden anrufen, bitten wir schon jetzt um Verständnis für eine mögliche eingeschränkte telefonische Erreichbarkeit.

Gerne können Sie uns auch eine E-Mail an vertrieb@beste-stadtwerke.de schreiben. Wir werden Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten.


Grundversorgung:

Die Preise im Grundversorgungstarif (Strom) wurden zum 01.04.2019 angepasst. In diesem Zusammenhang hatten die Kundinnen und Kunden die Möglichkeit ihre monatlich zu zahlenden Abschläge an die neuen Preise anzupassen. Hat keine Anpassung stattgefunden, kann dies zu Nachzahlungen bei der Jahresverbrauchsabrechnung 2019 führen.

 

Abschlagsänderung:
Sie möchten Ihren Abschlag ändern? Dies können Sie auch ganz einfach in unserem BeSte-Kunden-Portal oder über unser Online-Formular zur Abschlagsänderung erledigen.

 

Bankverbindung mitteilen:
Ihre Bankverbindung zur Auszahlung Ihres Guthabens können Sie uns über das BeSte-Kunden-Portal oder schriftlich per E-Mail an vertrieb@beste-stadtwerke.de mitteilen. Telefonisch können wir diese leider nicht annehmen.

Zählerablesung der Westfalen Weser Netz GmbH

Auch Ihr Netzbetreiber ermittelt einmal im Jahr den Zählerstand durch eine persönliche Ablesung Ihres Zählers. Bitte ermöglichen Sie den Ablesern, die sich als solche ausweisen können, den Zutritt zum Zähler.

Ab dem 10. Januar 2020 liest der Netzbetreiber Westfalen Weser Netz die aktuellen Stände der Zähler im Kreis Höxter ab. Die nebenberuflichen Ableser können sich durch einen Ausweis als Beauftragte von Westfalen Weser Netz ausweisen. Weitere Infromationen finden Sie auf der Internetseite der Westfalen Weser Netz GmbH.