CO2-Preis wirkt sich auf Gaskosten aus

Die BeSte Stadtwerke GmbH setzt Vorgaben der Bundesregierung um und informiert die Kundinnen und Kunden, die von der BeSte Stadtwerke GmbH mit Erdgas versorgt werden, dass sich die Einfügung eines CO2-Preises auf ihre Gasrechnung auswirkt. „Vor dem Hintergrund internationale Klimaschutzverpflichtungen (Pariser Klimaschutzabkommen vom 12.12.2015) und daraus abgeleitete nationale sowie europäische Klimaziele hat die Bundesregierung am 09.10.2019 das sogenannte Klimaschutzprogramm 2030 beschlossen, das seitdem Schritt für Schritt mit Gesetzen und Förderprogrammen umgesetzt wird. Ein zentraler Bestandteil dieses Programms ist die Einführung eines Preises für den Ausstoß klimaschädlichen Kohlenstoffdioxids (CO2) ab dem Jahr 2021. Ziel ist es dadurch eine Senkung des fossilen Brennstoffverbrauches und einen Umstieg auf klimafreundlichere Heizungs- und Mobilitätsalternativen zu erreichen“, erläutert Dietmar Hillebrand, Vertriebsleiter der BeSte Stadtwerke GmbH. Geregelt ist dies in dem Gesetz über einen nationalen Zertifikathandel für Brennstoffemissionen (Brennstoffemissionshandelsgesetz – BEHG).

Unternehmen wie die BeSte Stadtwerke GmbH, die Brennstoffe wie Heizöl oder Erdgas in den Verkehr bringen, werden ab dem 01.01.2021 gesetzlich verpflichtet, für den CO2-Anteil ihrer Brennstoffmengen Emissionszertifikate zu erwerben. Aufgrund dieser neuen gesetzlichen Auflagen muss nun in der Kalkulation der Erdgaspreise der neue Preisbestandteil („CO2-Preis“) berücksichtigt werden. Diese neue Mehrbelastung beträgt voraussichtlich 0,455 ct/kWh (Netto) für Erdgas.

Welche Auswirkungen dies für die Kundinnen und Kunden hat, erklärt der Vertriebsleiter ebenfalls: „Aufgrund dieser neuen gesetzlichen Auflagen und in Übereinstimmung mit den vertraglichen Bestimmungen werden auch wir unsere Erdgaspreise ab dem kommenden Jahr um diesen neuen verbrauchsabhängigen Preisbestandteil („CO2-Preis“) ergänzen. Selbstverständlich werden wir den CO2-Preis als Abgabe bzw. hoheitliche Belastung künftig immer nur in der jeweils gesetzlich geltenden Höhe und entsprechend Ihres Erdgasverbrauches an den Kunden weiterreichen und in der Jahresrechnung gesondert ausweisen.“ Darüber wurden alle Kundinnen und Kunden in den Grundversorgungstarifen bereits schriftlich informiert und alle anderen Gaskundinnen und -kunden erhalten ein Informationsschreiben zusammen mit ihrer Jahresverbrauchsabrechnung.

Der Kundenservice der BeSte Stadtwerke GmbH steht bei Fragen hierzu gerne zur Verfügung.