Informationen zur Jahresverbrauchsabrechnung 2023

 In den kommenden Tagen erhalten Sie Ihre Jahresverbrauchsabrechnung der BeSte Stadtwerke GmbH per E-Mail, Post oder OnlinePortal. Hier finden Sie wichtige Informationen rund um Ihre Rechnung.

Erklärungen zu den Rechnungen:
In den folgenden Dokumenten sind die wesentlichen Bestandteile und Inhalte Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung erklärt.

Rechnungserklärung Strom JVA 2023

Rechnungserklärung Gas JVA 2023

Erreichbarkeit des Kundenservice:
Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne an den Kundenservice wenden.

Da in den ersten Tagen nach dem Rechnungsversand erfahrungsgemäß sehr viele Kundinnen und Kunden anrufen, bitten wir schon jetzt um Verständnis für eine mögliche eingeschränkte telefonische Erreichbarkeit. Gerne können Sie uns auch eine E-Mail an vertrieb@beste-stadtwerke.de schreiben. Wir werden Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten.

Abschlagsänderung:
Sie möchten Ihren Abschlag ändern? Dies können Sie ganz einfach in unserem OnlinePortal erledigen. Eine Registrierung ist hierfür nicht notwendig. Bitte halten Sie Ihre Kunden- und Zählernummer bereit.

Bankverbindung mitteilen:
Ihre Bankverbindung zur Auszahlung Ihres Guthabens können Sie uns über das OnlinePortal oder schriftlich per E-Mail an Vertrieb@BeSte-Stadtwerke.de mitteilen.
Telefonisch können wir diese leider nicht annehmen.

Strom-/Gaspreisbremsen:
Um die Belastung der Energie- und Wärmekunden angesichts der gestiegenen Energiepreise zu dämpfen, hat die Bundesregierung Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme beschlossen. Diese werden nun in der Jahresverbrauchsabrechnung dargestellt.
Eine ausführliche Beantwortung  von Fragen rund um die Preisebremsen finden Sie hier.
Außerdem hat die Verbraucherzentrale viele hilfreiche Informationen zu diesem Thema zusammengestellt: Gaspreisbremse, Strompreisbremse, Härtefallfonds: FAQ zur Energiekrise | Verbraucherzentrale.de

Strom- und Gaspreise 2024
In der Jahresverbrauchabrechnung teilen wir Ihnen die für Sie im Jahr 2024 gültigen Strom- und Gaspreise mit. Diese können von den in Ihrer Vertragsbestätigung genannten Preisen abweichen. Aufgrund gesetzlicher Änderungen wurde im Strom durch den Wegfall von staatlichen Zuschüssen an die Übertragungsnetzbetreiber eine Neukalkulation durch die Netzbetreiber nötig. Dies führt zu einer Preissteigerung bei den endgültigen Netzentgelten und der Umlage für § 19 NEV. Beim Erdgas haben sich die CO2-Kosten für den Letztverbraucher durch die Erhöhung des gesetzlichen CO2-Preises entsprechend dem BEHG nochmals erhöht.
Entsprechend der vertraglichen Grundlagen in unserem Energieliefervertrages werden diese Veränderungen für das Jahr 2024 an Sie weitergegeben.

Viele weitere Informationen finden sie hier.