
Wichtige Änderungen bei der An- und Abmeldung von Stromverträgen
Aktuell sind keine An- und Abmeldungen von Stromverträgen möglich.
Hintergrund hierfür ist eine neue Regelung im Energiemarkt, die insbesondere Mieterinnen und Mieter sowie Vermieterinnen und Vermieter betrifft: der 24-Stunden-Lieferantenwechsel. Diese Änderung tritt ab dem 06.06.2025 in Kraft und ermöglicht zwar einen schnelleren Wechsel des Energieanbieters, bringt aber auch neue Regelungen mit sich – besonders beim Einzug in eine neue Wohnung. Auf Grund der systemseitigen Umsetzung ist bereits ab dem 15.05.2025 keine Marktkommunikation zwischen den Netzbetreibern und Energielieferanten möglich, so dass wir keine An- und Abmeldungen für Stromverträge entgegennehmen können.
Was bedeutet das für Mieterinnen und Mieter?
Beim Abschluss eines neuen Mietvertrags ist es zwingend erforderlich, sich rechtzeitig bei einem Energielieferanten anzumelden – idealerweise vor dem Einzug. Andernfalls besteht die Gefahr, dass die Energieversorgung weiterhin über den Vormieter oder – im Falle eines Leerstands – über den Vermieter läuft. Dies kann zu unnötigen Kosten und zusätzlichem Verwaltungsaufwand führen.
Was ändert sich konkret im Anmeldeprozess?
- Keine rückwirkende Anmeldung mehr möglich
Eine rückwirkende Anmeldung – wie bisher bis zu sechs Wochen – ist ab sofort nicht mehr zulässig. Anmeldungen und Abmeldungen sind nur noch für zukünftige Zeitpunkte möglich. - Fristgerechte Anmeldung erforderlich
Die Anmeldungen sollte rechtzeitig vor dem erfolgen. Beispiel: Bei einem Einzug zum 01.07.2025 muss der Vertrag mit dem Energielieferanten spätestens bis zum 30.06.2025 abgeschlossen sein, damit die Versorgung fristgerecht erfolgen kann. - Verzögerungen bei später Anmeldung
Erfolgt die Anmeldung erst nach dem Einzug, bleibt der bisherige Vertragspartner weiterhin versorgt, bis der neue Lieferant die Anmeldung beim Netzbetreiber abgeschlossen hat. Die Belieferung durch den neuen Anbieter kann dann frühestens am Tag nach Vertragsabschluss beginnen.
Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQs. Natürlich beantwortet unser Kundenservice ebenfalls gern Ihre Fragen.
Weitere Informationen für Vermieter und Wohnungsbaugesellschaften finden Sie in unserem Flyer Wohnungswirtschaft 24 Stunden Lieferantenwechsel