Fragen und Antworten zur Preisanpassung und energiewirtschaftlichen Themen

Die Energiebranche schaut auf eine turbulente Zeit zurück. Krisenbedingte Kostenexplosionen am Energiemarkt, gestiegene Preise für Verbraucherinnen und Verbraucher und die gesetzliche Preisbremse, um nur drei Punkte zu nennen. Viele Fragen erreichen uns, wie es nun weitergeht und mit welcher Entwicklung die Energiebranche rechnet. Darum möchten wir im Folgenden auf einige Fragen eingehen.

Erstellt die BeSte Stadtwerke GmbH wieder Angebote?

Bestandskundinnen und -kunden erhalten aktuell unsere neuen Angebote. Besonders freuen wir uns, Interessenten wieder Angebote zu attraktiven Konditionen erstellen zu können. Immer mit der Möglichkeit sich diese für zwei Jahre zu sichern.

Besonders die Tarife für die Elektromobilität und Wärmepumpen sind hier zu erwähnen. Besonders die Tarife für die Elektromobilität und Wärmepumpen sind hier zu erwähnen. Hier werden die aktuell geltenden Regelungen zur Preisgestaltung natürlich berücksichtigt.

Wie entwickeln sich die Energiepreise?

Die Preise am Energiemarkt sind in den letzten Monaten deutlich gefallen und notieren jetzt stabiler. Dies führt dazu, dass wir unsere Arbeitspreise senken können. Leider führen teilweise gestiegene Netzentgelte der Netzbetreiber dazu, dass nicht in allen Bereichen eine Preissenkung erfolgt.

Wird die Energiepreisbremse fortgeführt?

Die Strom- und Gaspreisbreme hat in vergangenen Monaten zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger beigetragen. Eine Verlängerung bis zum 31.03.2024 wurde im November vom Bundeskabinett beschlossen. Die aktuelle Haushaltdebatte bzw. die Neubewertung der Haushaltsplanung auf Grund des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes führt dazu, dass aktuell noch nicht klar ist, ob der Staat finanziell die Möglichkeit hat, die Preisbremsen zu verlängern.

Mit einer Entscheidung ist Mitte Dezember 2023 zu rechnen.

Was passiert, wenn die Energiepreisbremse verlängert wird bzw. nicht verlängert wird?

 Wenn Verlängerung der Preisbremse beschlossen wird, werden Ihre Strom-, Gas- bzw. Wärmepreiszahlungen weiterhin wie im Jahr 2023 durch einen staatlichen Zuschuss „gedeckelt“. Das bedeutet für Gas zahlen Sie als Haushaltskundinnen und Haushaltkunden maximal 12 ct. für die Kilowattstunde, für Strom maximal 40 ct. pro Kilowattstunde und für Wärme 9,5 ct. pro Kilowattstunde. Der Preis der von Ihnen gekauften Energie ändert sich dabei nicht. Wir als Energieversorger zahlen Ihnen sozusagen die „Differenz des kalkulierten Energiepreises zu dem staatlich definierten Preisdeckel“ im Auftrag des Staates aus. Sollte Ihr Energiepreis unterhalb der Grenzen des Energiepreisdeckeln liegen, wer-den keine staatlichen Zuschüsse mehr gezahlt.

Wenn der Beschluss der Bunderegierung zu einer Verlängerung der Preisbremse nicht umgesetzt werden kann, werden Ihre Strom-, Gas- und Wärmepreiszahlungen nicht mehr durch einen staatlichen Zuschuss „gedeckelt“. Sollte Ihr Energiepreis oberhalb der Preisdeckelgrenzen der Energiepreisbremsen liegen, wird Ihnen der vertraglich vereinbarte Preis berechnet.

Wann wird die Mehrwertsteuer für Gas und Wärme wieder auf 19 % angehoben und was bedeutet das für meine Preise?

Die Absenkung der Mehrwertsteuer von 19 % auf 7 % für Gas und Wärme als weitere Entlastung der Bürgerinnen und Bürger ist bis Februar 2024 befristet. Es wird sich zeigen, ob der reduzierte Steuersatz von 7 % wie geplant bis Ende Februar gehalten werden kann oder aus aktuellen haushaltspolitischen Gründen die Rückkehr zum ursprünglichen Steuersatz von 19 % bereits eher erfolgt.

Eine endgültige Entscheidung ist jedoch leider voraussichtlich erst Mitte Dezember 2023 zu erwarten.

Welche Auswirkungen haben die Energiepreisbremse und die Mehrwertsteuer auf die Abschläge?

Wir teilen Ihnen Ihre neuen Abschläge für das Jahr 2024 in der Jahresverbrauchsabrechnung für 2023, die Sie Mitte Januar 2024 erhalten, mit. Zu diesem Zeitpunkt sollten über die Verlängerung der Energiepreisbremse und die Höhe der Mehrwertsteuer für Gas und Wärme entschieden sein, so dass wir dies bei Ihren Abschlägen berücksichtigen werden.

Wie erreiche ich die BeSte Stadtwerke GmbH?

Die Anforderungen, die sich aus der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben ergeben, sowie die vielseitigen Anliegen der Kundinnen und Kunden führen aktuell zu einer sehr hohen Auslastung und damit verbundenen schlechten Erreichbarkeit unserer Kundenberaterinnen und -berater. Gerne können Sie Ihr Anliegen daher auch per E-Mail (Vertrieb@BeSte-Stadtwerke.de) mitteilen und wir kümmern uns darum. Oder Sie nutzen unser OnlinePortal, in dem Sie alles rund um Ihren Versorgungsvertrag selbst verwalten können. Wir geben in unseren sechs Kundenbüros im Kreis Höxter unser Bestes, um alle Anfragen zu beantworten und die richtige Lösung für individuelle Anforderungen zu finden.

BeSte Stadtwerke geben neue Strompreise in der Grund- und Ersatzversorgung bekannt

Die Preise am Energiemarkt sind in den letzten Monaten deutlich gefallen und notieren jetzt stabiler. Daher freuen wir uns, mitteilen zu können, dass wir aufgrund der wieder gesunkenen Energiepreise die Arbeitspreise zum 01.01.2024 senken können. Die Grundpreise sind aufgrund erhöhter Netzentgelte zum Teil, je nach Netzbetreiber, gestiegen. Die Preisanpassung wird auf Grundlage der §§ 5, 5a der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) vorgenommen.

Detaillierte Informationen zu den Preisen und den darin enthaltenen Preisbestandteilen finden Sie im Preisblatt:

Preisblatt Grund- und Ersatzversorgung für Haushaltskunden Strom im Netzgebiet der Stadtwerke Warburg GmbH 01.01.2024

Preisblatt Grund- und Ersatzversorgung für Haushaltskunden Strom im Netzgebiet der EAM Netz GmbH 01.01.2024

Preisblatt Grund- und Ersatzversorgung für Haushaltskunden Strom im Netzgebiet der Westfalen Weser Netz GmbH 01.01.2024

Informationen zu unseren Produkten und Preisen finden Sie im Bereich Stromprodukte. Ein Wechsel zu unseren Laufzeitverträgen lohnt sich – sichern Sie sich die Preise und sparen Sie im Vergleich zur Grundversorgung. Unser Kundenservice hilft Ihnen gerne weiter und erstellen Ihnen ein Angebot.

BeSte Stadtwerke senken Erdgaspreis in der Grund- und Ersatzversorgung

Die Preise am Energiemarkt sind in den letzten Monaten deutlich gefallen und notieren jetzt stabiler. Daher freuen wir uns, mitteilen zu können, dass wir aufgrund der wieder gesunkenen Energiepreise die Preise zum 01.01.2024 senken können. Die Preisanpassung wird auf Grundlage der §§ 5, 5a der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) vorgenommen.

Detaillierte Informationen zu den Preisen und den darin enthaltenen Preisbestandteilen finden Sie im Preisblatt:

Preisblatt Grund- und Ersatzversorgung für Haushaltskunden Erdgas im Netzgebiet der Westnetz GmbH ab 01.01.2024

Preisblatt Grund- und Ersatzversorgung für Haushaltskunden Erdgas im Netzgebiet der Westfalen Weser Netz GmbH ab 01.01.2024

Informationen zu unseren Produkten und Preisen finden Sie im Bereich Gasprodukte. Ein Wechsel zu unseren Laufzeitverträgen lohnt sich – sichern Sie sich die Preise und sparen Sie im Vergleich zur Grundversorgung. Unser Kundenservice hilft Ihnen gerne weiter und erstellen Ihnen ein Angebot.

Kundeninformation zur Preisentwicklung 2024

Das Jahr 2023 neigt sich dem Ende und viele Kundinnen und Kunden fragen nach der Entwicklung ihrer Strom- und Gaspreise für das kommende Jahr. Wir arbeiten gerade an unseren Tarifen und Preisen und werden unseren Bestandskunden noch im November ein neues Angebot zukommen lassen. Neukunden können die Verträge ab dem 01.12.23 bei uns anfordern und dann abschließen.

Vorab nun schon einige Informationen zu den verschiedenen Versorgungsarten:

Grundversorgung Strom:
Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass wir aufgrund der wieder gesunkenen Energiepreise Ihre Arbeitspreise zum 01.01.2024 deutlich senken können. Die Grundpreise sind aufgrund erhöhter Netzentgelte zum Teil, je nach Netzbetreiber, gestiegen. Die genauen Preise inklusive der Preisbestandteile werden wir Ihnen fristgerecht per Post zukommen lassen.

Grundversorgung Erdgas:
Wir freuen uns, Ihnen auch im Erdgas mitteilen zu können, dass wir aufgrund der wieder gesunkenen Energiepreise Ihre Preise zum 01.01.2024 ebenfalls deutlich senken können. Die Preise ab dem 01.01.2024 werden wir Ihnen natürlich schriftlich mitteilen.

BeSteÖkoStrom:
Die Entwicklung Ihres Strompreises hängt von der Laufzeit Ihres bisherigen Vertrages ab. Ende November informieren wir Sie mit einem Preisanpassungsschreiben über Ihre Konditionen ab dem 01.01.2024. Alternativ zu den Konditionen der Preisanpassung bieten wir Ihnen in diesem Jahr wieder günstigere, garantierte Energiepreise preisgleich für ein oder zwei Jahre mit einem neuen Laufzeitvertrag an.

BeSteÖkoGas:
Die Entwicklung Ihres Gaspreises hängt ebenfalls von der Laufzeit Ihres bisherigen Vertrages ab. Über Ihre Konditionen ab dem 01.01.2024 informieren wir Sie als Vertragskunde ebenfalls Ende November mit einem Schreiben. Alternativ zu den Konditionen der Preisanpassung bieten wir Ihnen in diesem Jahr wieder günstigere, garantierte Energiepreise preisgleich für ein oder zwei Jahre mit einem neuen Laufzeitvertrag an.