BeSte ist jetzt offiziell Teil der EAM-Gruppe

Die BeSte Stadtwerke GmbH (BeSte) ist ein neues Mitglied der EAM-Gruppe: Der Erwerb der Gesellschaft durch die EAM wurde am Montag mit notarieller Begleitung abgeschlossen. „Wir heißen die 32 neuen Kolleginnen und Kollegen der BeSte herzlich willkommen und freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit“, betont EAM-Geschäftsführer Hans-Hinrich Schriever. „Der kommunale Charakter der BeSte wird bewahrt, denn die EAM ist selbst ein zu 100 Prozent kommunales Unternehmen und das EAM-Geschäftsgebiet liegt in der direkten Nachbarschaft zum Gebiet der BeSte.“  Künftig können die Kunden von Angeboten profitieren, die die BeSte und die EAM gemeinsam entwickeln werden. Davon abgesehen ändert sich für die Kunden der BeSte durch den Eigentümerwechsel nichts.

BeSte bleibt als Marke erhalten, Kontinuität für die Kunden

„Ein wichtiger Aspekt bei der Integration des Unternehmens ist, dass die BeSte als Gesellschaft mit der etablierten Marke und der Flächenpräsenz erhalten bleibt“ betont Schriever. „Die Mitarbeiter der BeSte sind die Profis für das Vertriebsgeschäft vor Ort und bleiben natürlich die Ansprechpartner für die Kunden in der Region“. BeSte-Geschäftsführer Stefan Wagner-Schlee blickt optimistisch auf die Integration in die EAM-Gruppe: „Die Belegschaft der BeSte und ich freuen uns auf die anstehenden Herausforderungen. Das uns entgegengebrachte Vertrauen der EAM ist für uns ein großer Ansporn, künftig eng zusammenzuarbeiten und gemeinsam bestmögliche Lösungen im Interesse unserer Kundinnen und Kunden zu finden.“ Stefan Wagner-Schlee (Geschäftsführer Vertrieb) bildet künftig gemeinsam mit Frank Hose (Kaufmännischer Geschäftsführer) von der EAM die Geschäftsführung der BeSte.

Informationen zum Strompreis

In den letzten Tagen haben Sie Ihre Jahresverbrauchsabrechnung von den BeSte Stadtwerken erhalten, in der wir Ihnen den Stromverbrauch für das Jahr 2020 in Rechnung stellen.

Uns erreichen zurzeit viele Fragen zur Zusammensetzung und Entwicklung der Preise, daher finden Sie hier einige Informationen.

Die BeSte Stadtwerke setzen auf faire und transparente Tarife, so dass Ihr Strompreis immer den aktuellen Preisbestandteilen entspricht. Der garantierte Energiepreis wird von den BeSte Stadtwerken festgelegt. Alle weiteren Faktoren, wie die durch den Netzbetreiber festgelegten Netzentgelte oder die staatlichen Steuern und Abgaben, werden 1:1 in der aktuellen Höhe weitergegeben und variieren jährlich (siehe unten).

Der Strompreis setzt sich aus verschiedenen Preisbestandteilen zusammen, so wird als erstes zwischen dem Arbeitspreis, der für den Verbrauch berechnet wird, und einer jährlichen Gebühr, dem Grundpreis, unterschieden. Diese beiden Bestandteile bestehen wiederum aus verschiedenen Komponenten. In unserem Preisblatt zu Ihrem Vertrag oder Ihrer letzten Stromrechnung sind diese ebenfalls aufgeführt.

 

Garantierter Energiepreis

Im Energiepreis sind die Kosten für die Energiebeschaffung und den Vertrieb enthalten. Er wird über die gesamte Erstlaufzeit des Vertrages garantiert.

 

Steuern & Abgaben

Seitens des Gesetzgebers werden verschiedene Steuern und Abgaben festgelegt und erhoben. Diese werden 1:1 weiterberechnet und jährlich zum 1. Januar des Jahres neu festgesetzt.

Im Arbeitspreis sind folgende Steuern und Abgaben enthalten, Angaben in ct/kWh

Steuer / Abgabe

2018

2019

2020

2021

Stromsteuer 2,05 2,05 2,05 2,05
Konzessionsabgabe

Gemeinden bis 25000 Einwohner

Gemeinden bis 100000 Einwohner

 

1,32

1,59

 

1,32

1,59

 

1,32

1,59

 

1,32

1,59

EEG Umlage 6,79 6,41 6,76 6,50
KWKG Umlage 0,345 0,280 0,226 0,254
§ 19 Strom­NEV-Umlage 0,370 0,305 0,358 0,432
Offshore-Netzumlage 0,037 0,416 0,416 0,395
Umlage für abschaltbare Lasten 0,011 0,005 0,007 0,009

Weitere Informationen zu den einzelnen Steuern und Abgaben finden Sie hier.

 

Netzentgelte

Die Netzentgelte werden für die Nutzung der Netze zur Belieferung der Kundinnen und Kunden an den Netzbetreiber gezahlt. Jeder Netzbetreiber erhebt ein individuelles Entgelt, so dass sich unsere Tarife an dieser Stelle unterscheiden. Die Anpassung der Netzentgelte erfolgt jährlich zum 1. Januar.

Informationen zu den Netzentgelten finden Sie auf der Internetseite Ihres Netzbetreibers, den Sie Ihrer Jahresrechnung entnehmen können.

www.stadtwerke-warburg.de

www.eam-netz.de

www.ww-netz.de

 

Messstellenbetrieb

Für den Ein- und Ausbau sowie den Betrieb und die Wartung der Zähler werden vom Messstellenbetreiber die hierfür anfallenden Kosten in Rechnung gestellt. Dieses Entgelt wird in der jeweils geltenden Höhe weiterberechnet. Die Anpassung der Entgelte für den Messstellebetrieb erfolgt in der Regel jährlich zum 1. Januar. Der Kunde kann seinen den Messstellenbetreiber frei wählen.

 

Informationen zur Jahresverbrauchsabrechnung 2020

In den kommenden Tagen erhalten Sie Ihre Jahresverbrauchsabrechnung der BeSte Stadtwerke GmbH per E-Mail oder Post. Hier finden Sie wichtige Informationen rund um Ihrer Rechnung.

Erklärungen zu den Rechnungen:
In den folgenden Dokumenten sind die wesentlichen Bestandteile und Inhalte Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung erklärt.

Rechnungserklärung Strom JVA 2020

Rechnungserklärung Gas JVA 2020

 

Erreichbarkeit des Kundenservice:
Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne an den Kundenservice wenden. Auf Grund der Corona-Schutzmaßnahmen sind unsere Kundencenter weiterhin geschlossen und wir können Ihre Anfragen nur telefonisch oder per E-Mail beantworten.
Da in den ersten Tagen nach dem Rechnungsversand erfahrungsgemäß sehr viele Kundinnen und Kunden anrufen, bitten wir schon jetzt um Verständnis für eine mögliche eingeschränkte telefonische Erreichbarkeit. Gerne können Sie uns auch eine E-Mail an vertrieb@beste-stadtwerke.de schreiben. Wir werden Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten.

 

Gastarife:
Wie sie der Kundeninformation, die der Rechnung beiliegt, entnehmen können, wirkt sich die Einführung des CO2-Preis zum 01.01.2021 auf den Gaspreis aus. Bitte beachten Sie, dass dies einen Einfluss auf die Höhe des monatlichen Abschlags hat.

 

Abschlagsänderung:
Sie möchten Ihren Abschlag ändern? Dies können Sie auch ganz einfach in unserem BeSte-Kunden-Portal oder über unser Online-Formular zur Abschlagsänderung erledigen.

 

Bankverbindung mitteilen:
Ihre Bankverbindung zur Auszahlung Ihres Guthabens können Sie uns über das BeSte-Kunden-Portal oder schriftlich per E-Mail an vertrieb@beste-stadtwerke.de mitteilen.
Telefonisch können wir diese leider nicht annehmen.

CO2-Preis wirkt sich auf Gaskosten aus

Die BeSte Stadtwerke GmbH setzt Vorgaben der Bundesregierung um und informiert die Kundinnen und Kunden, die von der BeSte Stadtwerke GmbH mit Erdgas versorgt werden, dass sich die Einfügung eines CO2-Preises auf ihre Gasrechnung auswirkt. „Vor dem Hintergrund internationale Klimaschutzverpflichtungen (Pariser Klimaschutzabkommen vom 12.12.2015) und daraus abgeleitete nationale sowie europäische Klimaziele hat die Bundesregierung am 09.10.2019 das sogenannte Klimaschutzprogramm 2030 beschlossen, das seitdem Schritt für Schritt mit Gesetzen und Förderprogrammen umgesetzt wird. Ein zentraler Bestandteil dieses Programms ist die Einführung eines Preises für den Ausstoß klimaschädlichen Kohlenstoffdioxids (CO2) ab dem Jahr 2021. Ziel ist es dadurch eine Senkung des fossilen Brennstoffverbrauches und einen Umstieg auf klimafreundlichere Heizungs- und Mobilitätsalternativen zu erreichen“, erläutert Dietmar Hillebrand, Vertriebsleiter der BeSte Stadtwerke GmbH. Geregelt ist dies in dem Gesetz über einen nationalen Zertifikathandel für Brennstoffemissionen (Brennstoffemissionshandelsgesetz – BEHG).

Unternehmen wie die BeSte Stadtwerke GmbH, die Brennstoffe wie Heizöl oder Erdgas in den Verkehr bringen, werden ab dem 01.01.2021 gesetzlich verpflichtet, für den CO2-Anteil ihrer Brennstoffmengen Emissionszertifikate zu erwerben. Aufgrund dieser neuen gesetzlichen Auflagen muss nun in der Kalkulation der Erdgaspreise der neue Preisbestandteil („CO2-Preis“) berücksichtigt werden. Diese neue Mehrbelastung beträgt voraussichtlich 0,455 ct/kWh (Netto) für Erdgas.

Welche Auswirkungen dies für die Kundinnen und Kunden hat, erklärt der Vertriebsleiter ebenfalls: „Aufgrund dieser neuen gesetzlichen Auflagen und in Übereinstimmung mit den vertraglichen Bestimmungen werden auch wir unsere Erdgaspreise ab dem kommenden Jahr um diesen neuen verbrauchsabhängigen Preisbestandteil („CO2-Preis“) ergänzen. Selbstverständlich werden wir den CO2-Preis als Abgabe bzw. hoheitliche Belastung künftig immer nur in der jeweils gesetzlich geltenden Höhe und entsprechend Ihres Erdgasverbrauches an den Kunden weiterreichen und in der Jahresrechnung gesondert ausweisen.“ Darüber wurden alle Kundinnen und Kunden in den Grundversorgungstarifen bereits schriftlich informiert und alle anderen Gaskundinnen und -kunden erhalten ein Informationsschreiben zusammen mit ihrer Jahresverbrauchsabrechnung.

Der Kundenservice der BeSte Stadtwerke GmbH steht bei Fragen hierzu gerne zur Verfügung.

 

Zählerablesung des Netzbetreibers Westfalen Weser

Zählerablesung des Netzbetreibers Westfalen Weser

In den vergangenen Jahren haben die Netzbetreiber einmal im Jahr den Stand ihres Zählers (Strom und/oder Gas) durch eine persönliche Ablesung ermittelt. Auf Grund der Schutzmaßnahmen und Kontaktvermeidung im Rahmen der Corona-Pandemie wird auf die persönliche Zählerablesung verzichtet und es werden Ablesekarten postalisch verschickt.

Der Netzbetreiber Westfalen Weser führt seine Ablesung der Zähler in seinen Netzgebieten turnusmäßig am Anfang des Jahres durch, so dass aktuell die Kundinnen und Kunden mit einer Ablesekarte angeschrieben werden und um die Mitteilung der Zählerstände gebeten werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter www.ww-netz.com

Die BeSte Stadtwerke GmbH als Energielieferant hat ebenfalls kürzlich die Kundinnen und Kunden angeschrieben und um die Übermittlung der Zählerstände gebeten. Diese werden zur Ermittlung des Energieverbrauchs im Jahr 2020 benötig, auf dessen Grundlage die Jahresrechnung erstellt wird, die in den kommenden Tagen verschickt wird.

Die fast zeitgleiche Abfrage der Zählerstände beruht auf der Rechnungsstellung der BeSte Stadtwerke GmbH im Januar und der turnusmäßigen Ablesung des Netzbetreibers Westfalen Weser ebenfalls im Januar. Wir bitten Sie darum, die Zählerstände sowohl ihrem Energielieferanten als auch dem örtlichen Netzbetreiber mitzuteilen.

Mitteilung der Zählerstände zum 31.12.2020

Zur Ermittlung der Zählerstände benötigen wir Ihre Hilfe. Unsere Kundinnen und Kunden erhalten nun ein Anschreiben, in dem wir Sie bitten, Ihren Zählerstand abzulesen und uns spätestens bis zum 05.01.2021 mitzuteilen.

Wie können Sie den Zählerstand mitteilen?

Online
Nutzen Sie einfach den QR-Code auf dem Anschreiben und scannen Sie diesen mit Ihrer Smartphone-Kamera ab. Nun können Sie den Zählerstand direkt in das Formular eintragen. Ebenfalls können Sie den Zählerstand online in unserem Kundenportal mitteilen. Halten Sie hierfür bitte Ihre Kunden- und Zählernummer bereit (siehe Anschreiben).
Telefonisch
Alternativ können Sie Ihren Zählerstand telefonisch unter einer der folgenden Telefonnummern mitteilen: 05273 3688-336, 05233 9492-336 oder 05641 908-336. Hierfür halten Sie bitte Ihre Kundennummer und die letzten drei Zahlen Ihrer Zählernummer bereit (siehe Anschreiben).

Der Zählerstand wird für die Erstellung Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung benötigt, die Sie dann Mitte Januar erhalten. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir bei fehlender oder verspäteter Übermittlung Ihren Verbrauch rechnerisch ermitteln.

 

Ablesung der Netzbetreiber

Einmal im Jahr werden die Zählerstände der Strom-, Gas- und Wasserzähler durch die Netzbetereiber ermittelt. In den vergangenen Jahren war es üblich, dass dies persönlich durch einen Ableser erfolgte. Auf Grund der Corona-Pandemie verzichten viele Netzbetreiber hierauf. Stattdessen versenden sie Ablesekarten, mit der Bitte den Zählerstand zu übermitteln.
Da es häufiger Anfragen hierzu gab, möchten wir darauf hinweisen, dass dieses korrekt ist und Sie bitten, den Netzbetreibern Ihren Zählerstand mitzuteilen.

Wir bitten Sie darum sowohl der BeSte Stadtwerke GmbH als Ihrem Energielieferant als auch Ihrem örtlichen Netzbetreiber den Zählerstand mitzuteilen.

Hinweis zur Öffnung der Kundencenter

Im Rahmen der neuen Corona-Schutzmaßnahmen möchten wir darauf hinweisen, dass unsere Kundencenter ab dem 16.12.2020 vorerst geschlossen sind.

Natürlich ist unser Kundenservice telefonisch (0 52 73/36 88-333), per E-Mail (vertrieb@beste-stadtwerke.de) oder über das BeSte-Online-Service-Portal für Sie erreichbar.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund!

 

 

Kundenservice in Warburg geschlossen

Auf Grund der aktuellen Corona-Schutzmaßnahmen ist unser Kundenservice in Warburg bis auf weiteres geschlossen. Telefonisch (05641/908-333) und per E-Mail (vertrieb@beste-stadtwerke.de) sind wir natürlich weiterhin für Sie erreichbar und kümmern uns um Ihre Anliegen.

Ablesung der Stromzähler durch den Netzbetreiber

Einmal im Jahr werden die Zählerstände der Strom-, Gas- und Wasserzähler durch die Netzbetereiber ermittelt. In den vergangenen Jahren war es üblich, dass dies persönlich durch einen Ableser erfolgte. Auf Grund der Corona-Pandemie verzichten viele Netzbetreiber hierauf. Statt dessen versenden sie Ablesekarten, mit der Bitte den Zählerstand zu übermitteln.
Da es häufiger Anfragen hierzu gab, möchten wir darauf Hinweisen, dass dieses korrekt ist und Sie bitten, den Netzbetreibern Ihren Zählerstand mitzuteilen.

Zum Ende des Jahres wird die BeSte Stadtwerke GmbH (als Energieversorger) ebenfalls eine Ablesekarte versenden und um die Übermittlung der Zählerstände bitten.

Bekanntmachung Preisanpassung Grundversorgung Gas zum 01.01.2021

Die BeSte Stadtwerke GmbH führt nach § 5 der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) zum 01.01.2021 eine Preisanpassung bei den Grund- und Ersatzversorgungstarifen für die Sparte Erdgas durch. Alle betroffenen Kundinnen und Kunden werden brieflich über die Preisänderung informiert.

Der Tarif konnte über einen sehr langen Zeitraum konstant gehalten werden. Vor dem Hintergrund internationaler Klimaschutzverpflichtungen (Pariser Klimaschutzabkommen vom 12.12.2015) und daraus abgeleiteter nationaler sowie europäischer Klimaziele hat die Bundesregierung am 09.10.2019 das sogenannte Klimaschutzprogramm 2030 beschlossen, das seitdem Schritt für Schritt mit Gesetzen und Förderprogrammen umgesetzt wird. Ein zentraler Bestandteil dieses Programms ist die Einführung eines Preises für den Ausstoß klimaschädlichen Kohlenstoffdioxids (CO2) ab dem Jahr 2021.

Unternehmen, die Brennstoffe wie Heizöl oder Erdgas, wie die BeSte Stadtwerke GmbH, in Verkehr bringen, werden gesetzlich verpflichtet, für den CO2-Anteil ihrer Brennstoffmengen Emissionszertifikate zu erwerben. Aufgrund dieser neuen gesetzlichen Auflagen muss in der Kalkulation der Erdgaspreise der neue Preisbestandteil („CO2-Preis“) berücksichtigt werden. Diese neue Mehrbelastung beträgt voraussichtlich 0,455 ct/kWh (netto) für Erdgas. Zusätzlich haben sich die Kosten und die Struktur der Netzentgelte geändert und können nicht durch die aktuell etwas günstigeren Beschaffungskosten ausgeglichen werden.

Detaillierte Informationen zu den Preisen und den darin enthaltenen Preisbestandteilen finden Sie im Preisblatt Grundversorgung Erdgas Stand 01.01.2021.

Informationen zu unseren Produkten und Preisen finden Sie im Bereich Gasprodukte oder erhalten Sie von unserem Kundenservice. Bei einem Wechsel in unsere Verträge mit Preisgarantie sparen Sie garantiert. Fordern Sie ihr Angebot persönlich, telefonisch oder online an.